Aufzugswart
Aufsicht, Kontrolle und Personenbefreiung
Als Betreiber einer Aufzugsanlage ist man gesetzlich dazu verpflichtet, diese von einer beauftragten Person beaufsichtigen zu lassen. Hierzu ist eine fachspezifische Ausbildung durch einen Wartungsfachbetrieb oder eine Überwachungsstelle notwendig. Neben der Instandhaltung leistet dieser zusätzlich einen Beitrag zum sicheren Betrieb Ihres Aufzugs.
Unsere Experten sorgen für einen reibungslosen und sicheren Betrieb Ihrer Aufzugslage und sind für jede Situation bestens geschult. Mögliche Gefährdungen werden protokolliert und die bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage wird laufend überprüft und gibt Ihnen Sicherheit.
Unsere Leistungen
Folgende Pflichten werden von unserem Aufzugswart präzise erfüllt:
- Beaufsichtigung der Aufzugsanlage
- Regelmäßige Inaugenscheinnahme der Aufzugsanlage
- Befreiung eingeschlossener Personen
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Unsere Mitarbeiter sind unter den unten angeführten Bürozeiten für Sie da.
Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns in Notfällen unter der kostenfreien Servicehotline.
Montag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Samstags, Sonntags und Feiertags ist unser Büro nicht besetzt.